Egal ob Sommer- oder Winterzeit, es beginnen alle gottesdienstliche Feiern, die am Abend stattfinden, um 18:30 Uhr.
Wir freuen uns über jeden Verein, der sein Fest oder Jubiläum mit uns, der Kirche, feiern möchte. Viele Vereine wünschen sich eine Andacht oder einen Gottesdienst. Darüber freuen wir uns sehr! Damit das aber klappt, müssen wir planen - und zwar rechtzeitig! Dies gilt auch für kirchliche Vereine bzw. für regelmäßige Veranstaltungen (z.B. Gottesdienste mit Chören). Wünschen Sie sich, dass wir bei Ihrem Vereinsfest 2027 mit dabei sind, dann klären Sie Ihren Termin bis spätestens 30.10.2026 mit uns im Pfarrbüro ab. Generell sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie uns ein Jahr im Voraus anfragen. Spätere Anfragen für das Jahr 2027 können wir nicht mehr berücksichtigen!
Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Vorstandschaft.
Dies gilt für alle Orte des Seelsorgebereichs, also für Hausen, Heroldsbach, Oesdorf, Poppendorf, Thurn und Wimmelbach.
Wenn an einem Ort am Nachmittag eine Beerdigung stattfindet und am Abend eine Eucharistiefeier angesetzt ist, dann entfällt am Abend die Eucharistiefeier. Ausgenommen ist nur, wenn der folgende Tag ein Feiertag oder Sonntag ist und die Eucharistiefeier als Vorabendmesse zum Feiertag oder Sonntag gefeiert wird. In diesem Fall findet am Abend die Eucharistiefeier statt.
In allen Kirchen liegt eine gedruckte Version unserer Gottesdienstordnung auf. Hier auf der Homepage veröffentlichen wir sie online. Zudem erscheint sie in den beiden Amtsblättern der Gemeinden Heroldsbach und Hausen. In Heroldsbach kann dies auf Wunsch bestellt werden, in Hausen wird es in jeden Haushalt verteilt. Beide sind auch online abrufbar.