Egal ob Sommer- oder Winterzeit, es beginnen alle gottesdienstliche Feiern, die am Abend stattfinden, um 18:30 Uhr.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Gottesdienstordnung der Pfarreien Heroldsbach und Hausen nicht jeden Sonntag nach Wunsch und Laune geändert werden kann. Änderungen werden in Zukunft nur im Voraus (bitte Anmelden bis 01.11. des Vorjahres!) möglich sein. Wünsche in Bezug auf Gottesdienste und Gottesdienstzeiten sollten bis dahin mit Pfarrer Klaus Weigand geklärt werden. Nur in Absprache mit ihm wird eine Veränderung der Gottesdienstordnung möglich sein. Dies gilt für alle Orte des Seelsorgebereichs, also für Hausen, Heroldsbach, Oesdorf, Poppendorf, Thurn und Wimmelbach.
Wir bitten, dies zu beachten! Eine Änderung nach dem 01.11. für das laufende Jahr ist für niemandem mehr möglich!
Wenn an einem Ort am Nachmittag eine Beerdigung stattfindet und am Abend eine Eucharistiefeier angesetzt ist, dann entfällt am Abend die Eucharistiefeier. Ausgenommen ist nur, wenn der folgende Tag ein Feiertag oder Sonntag ist und die Eucharistiefeier als Vorabendmesse zum Feiertag oder Sonntag gefeiert wird. In diesem Fall findet am Abend die Eucharistiefeier statt.
In allen Kirchen liegt eine gedruckte Version unserer Gottesdienstordnung auf. Hier auf der Homepage und auf unserer Facebookseite veröffentlichen wir sie online. Zudem erscheint sie in den beiden Amtsblättern der Gemeinden Heroldsbach und Hausen. In Heroldsbach kann dies auf Wunsch bestellt werden, in Hausen wird es in jeden Haushalt verteilt. Beide sind auch online abrufbar.