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Wiedereintritt

Grundsätzlich hat jeder Ausgetretene das Recht auf Wiedereintritt in die Katholische Kirche. Die Regeln für die Wiederaufnahme des ehemaligen und neuen Katholiken geben für das Verfahren eine klare Struktur vor.

Der Weg geht in der Regel über den örtlichen Pfarrer, zu dem der Wiedereintrittswillige Kontakt in einem ersten Gespräch sucht, kann aber auch über jeden anderen Priester erfolgen. Im Anschluß an dieses Gespräch füllt der Priester ein Formular mit den Angaben zur Person und der Begründung des Wiedereintritts aus und schickt dieses an das Generalvikariat des Bistums. Durch den Generalvikar erfolgt die Genehmigung.

Danach trifft sich der begleitende Priester ein zweites Mal mit dem Wiedereintrittswilligen, wobei der Wiedereintritt im Beisein zweier Zeugen offiziell besiegelt wird. Dies kann feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes oder auch im kleinen Rahmen erfolgen.

Die Wiederaufnahme wird dann noch verschiedenen Stellen mitgeteilt: dem Taufpfarramt, dem Wohnsitzpfarramt, dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt und ggf. dem Standesamt.

Bitte wenden Sie sich an Herrn Pfarrer Weigand!