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Tod und Sterben

Wenn jemand stirbt, besonders wenn der Tod überraschend eintritt, sind viele Angehörige nicht in der Lage, nachzudenken, was nun geschehen soll. Diese Hinweise sollen helfen, sich zurecht zu finden und nach und nach das  Notwendige zu tun.

Erste Schritte

Nach Eintritt eines Todesfalles bitten wir Sie, sich unmittelbar mit dem Pfarramt St. Michael in Heroldsbach (gilt für alle Ortschaften) in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer ist (09190) 99 49 30. Sie können bei uns in so einem seelsorglichen Notfall jederzeit anrufen!

Es ist wichtig, dass Sie sich sehr bald mit dem Pfarramt in Heroldsbach in Verbindung setzen. Denn nur so können wir gemeinsam die Zeit für das Totengebet und die Beerdigung festsetzen. Zudem wird ein Gesprächstermin vereinbart, damit wir gemeinsam die Beisetzung planen können.

(Das Totengebet ist eine Andacht am Vorabend der Beerdigung.)

Organisatorisches

Im Seelsorgebereich mit seinen sechs Dörfern gibt es vier Friedhöfe. Da müssen wir gemeinsam den Tag der Beerdigung planen - das kann kein Beerdigungsinstiut übernehmen! Denn unsere Seelsorger (Pfr. Klaus Weigand und GemRef. Christian Deuber) können nicht gleichzeitig an verschiedenen Orten sein. 

Wünschen Sie einen anderen Priester muss das auch Pfarrer Weigand entscheiden. Auch hier kann das ein Beerdigungsinstiut allein nicht entscheiden!

Wegen all dieser Punkte ist es wichtig, sich möglichst bald mit dem Pfarramt Heroldsbach in Verbindung zu setzen. Es kann sonst geschehen, dass die Trauerfeier ein kompliziertes Unterfangen wird.

Kosten

Für die Beerdigung kommen nur 32,50 Euro und für ein Totengebet am Vorabend nochmal 10,- Euro an Kosten auf Sie zu. Dabei handelt es sich lediglich um eine Verwaltungspauschale, die in jeder Pfarrei gleich ist. Der Rest (Strom, Heizung, evtl. Organist, Vorbeter, Seelsorger, Kopierkosten) ist sozusagen mit der Kirchensteuer abgeglichen. 

Ausnahmen bilden hier lediglich besonders gebuchte Musik(er), wie z.B. der Musikverein, Chöre etc. Auf deren Gage haben wir keinen Einfluss. Auch mit Gebühren, die durch das Ausheben des Grabes entstehen haben wir nichts zu tun.